ZollformalitätenWelche Zollformalitäten gilt es zu beachten?

Zoll innerhalb der EU

Bei der Einfuhr von Waren aus anderen Ländern nach Deutschland, vor allem von Ländern außerhalb der EU, gilt es bestimmte Zollvorschriften, die zu beachten sind. Innerhalb der EU gibt es einen freien Warenverkehr, lediglich bei dem Transport von verbrauchsteuerpflichtiger Waren müssen sich die Unternehmen für eine Teilnahme am elektronischen Zollverfahren registrieren. Ausnahmen sind zum Beispiel Betäubungsmittel, Chemikalien, Pflanzen und Waffen. Für zollpflichtige Waren innerhalb der Europäischen Union wird deshalb eine Lieferantenerklärung benötigt. Es gibt entweder Einzel-Lieferantenerklärungen oder Langzeit-Lieferantenerklärungen, je nachdem ob es sich um einen einzelnen Transport handelt oder um einen dauerhaften Auftrag.

Einfuhr von Waren in die EU

Alle Waren, die aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland kommen, müssen durch den Zoll abgefertigt werden. Grundsätzlich ist auch hier der Warenverkehr frei, für bestimmte Waren und Länder gibt es jedoch Einschränkungen. Dies bezieht sich vor allem auf Länder, die aufgrund von politischen Entscheidungen von Einschränkungen und Verboten betroffen sind. Dabei ist zu beachten, dass es um die Herkunftsländer der Ware geht und nicht um die Länder, aus denen die Ware nach Deutschland kommt.

Ausfuhr von Deutschland in Nicht-EU-Länder

Auch Waren, die aus Deutschland in einen Nicht EU-Staat ausgeführt werden, müssen vom Zoll abgefertigt werden. Auch hier gilt ein grundsätzlich freier Warenverkehr, mit Ausnahmen für bestimmte Waren und bestimmte Länder. Oftmals handelt es sich bei den Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen um dieselben Warengruppen und dieselben Länder.

Waren, die verzollt werden müssen:

  • Chemikalien
  • Abfälle
  • Betäubungsmittel
  • Arzneimittel
  • Kulturgüter
  • Lebensmittel
  • Tiere
  • Textilwaren
  • Waffen

Länderbezogene Beschränkungen gibt es beispielsweise in:

  • Aserbaidschan
  • China
  • Nordkorea
  • Russland
  • Ukraine
  • Türkei

Diese länderbezogenen Beschränkungen werden auch Embargomaßnahmen genannt und es gibt drei unterschiedliche Arten davon: Waffenembargo, betrifft lediglich Rüstungsgüter, Teilembargo, es gibt bestimmte Verbote und Beschränkungen im Handelsverkehr und Totalembargo, dabei ist jeglicher Verkehr verboten. Bei Ländern, die von Embargomaßnahmen betroffen sind, gibt es teilweise komplette Einfuhrverbote oder aber Genehmigungspflichten für bestimmte Waren.

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